Veröffentlichungen
74 IN 48/26 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 201580), vertr. d.: Insolvenzverfahren Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 26.06.2026