Nachricht
IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Claus Bender Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Industriestraße 26, 35614 Aßlar, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Claus Bender Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Claus Bender Werkzeugbau GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Wetzlar Register-Nr.: HRA 3477
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 77/24
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1. Die Prüfung der bis 14.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 23.04.2026