Entscheidung im Verfahren

RLE Mobility GmbH & Co. KG

70j IN 210/25 15.04.2026 AG Köln (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Köln, HRA 36990
Sitz
Overath
Adresse
Brodhausen 1, 51491 Overath
Geschäftszweig
Produktentwicklung, Forschung, Beratung und Planung in Bezug… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 210/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36990 eingetragenen RLE Mobility GmbH & Co. KG, Brodhausen 1, 51491 Overath, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79239 eingetragene RLE Mobility Beteiligungsgesellschaft mbH, Brodhausen 1, 51491 Overath, diese vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren RLE Mobility GmbH & Co. KG


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Brenner , Simrockallee 2, 53173 Bonn


Insolvenzverwalter: Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Kube GmbH Ingenieurbüro, Esslinger Stzr. 83, 73207 Plochingen für Ihre Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 23.02.2026 (Hauptverfahren) wie folgt festgesetzt.

Vergütung 1.275,00 €
Auslagen 13,00 €
Zwischensumme 1.288,00 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 244,72 €
Endbetrag 1.532,72 €


Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 150 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 150,00 € angemessen ist. Für 8,5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.275,00 EUR.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.


70j IN 210/25
Amtsgericht Köln, 15.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Markus Ritterrath
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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