Entscheidung im Verfahren

PRO SANUM Eifel GmbH & Co. KG

91 IN 73/26 12.06.2026 AG Aachen (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Düren, HRA 4199
Sitz
Nideggen
Adresse
Alte Schulstraße 28, 52385 Nideggen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 73/26




In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 4199 eingetragenen PRO SANUM Eifel GmbH & Co. KG, Alte Schulstraße 28, 52385 Nideggen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9859 eingetragene PRO SANUM GmbH, Alte Schulstraße 28, 52385 Nideggen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren PRO SANUM Eifel GmbH & Co. KG




wird die Tagesordnung zu dem Termin vom

Dienstag, 21.07.2026, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.


wie folgt ergänzt:



der Termin dient weiter zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss folgender Assets Deals:
1. betreffend den Standort Nettersheim zwischen dem Insolvenzverwalter der PRO SANUM Eifel GmbH & Co. KG sowie TZ pro Gesundheit GmbH, Bahnstraße 55, 53894 Mechernich gemäß dem Kaufvertrag vom 02.06.2026

2. betreffend den Standort Euskirchen zwischen dem Insolvenzverwalter der PRO SANUM Eifel GmbH & Co. KG sowie Pro Sanum Euskirchen GmbH & Co KG, c/o Volker Dellinger Consulting GmbH - Netzwerk für Gesundheit, Zum Großen Zernsee 6 H, 14542 Werder (Havel) gemäß Kaufvertrag vom 02.06.2026
Im übrigen gelten die Ausführungen des Eröffnungsbeschlusses.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 73/26
Amtsgericht Aachen, 11.06.2026

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