Entscheidung im Verfahren

Micha, Jacqueline

80 IN 940/25 28.07.2026 AG Bochum (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Bochum, HRA 8118
Sitz
Herne
Adresse
Harkortstr. 39 A, 44652 Herne
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 940/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Jacqueline Micha, geboren am 17.11.1982, Harkortstr. 39 A, 44652 Herne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 8118 eingetragenen Firma Auto-Service Micha e.K.




I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Betriebsveräußerung an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO
und zwar genau:

Beschlussfassung über besondere Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 162 InsO); hier:

- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Kaufvertrags, wonach die Herren Markus und Tim Micha den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin gegen Zahlung eines im Antrag aufgeführten Kaufpreises erwerben.



Termin bestimmt auf

Donnerstag, 03.09.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters nicht als erteilt, weil § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO im Falle des § 162 InsO nicht anwendbar ist.

Es wird auf den Antrag vom 02.06.2026 (Bl. 265ff der Akte) und das Schreiben des Verwalters vom 15.06.2026 (Bl. 288ff der Akte) Bezug genommen, die bereits bei der bisherigen Terminierung zugesandt worden sind.





Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 940/25
Amtsgericht Bochum, 20.07.2026

Insolvenzverwalter

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E-Mail
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