Veröffentlichungen
IN 47/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Götz Innovation GmbH, Bamberger Straße 15, 96110 Scheßlitz, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Götz Innovation GmbH
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 10017
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bamberg, Gemarkung Strullendorf, Bl. 3775, Flurstück 246/3 mit notariellen Kaufvertrag vom 22.04.2026 gem. Urkunde der Notarin Dr. Katja Rödiger, UVZ-Nr. 728/2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 12.06.2026