Entscheidung im Verfahren

Brauerei Carl Betz GmbH

34 IN 92/25 23.04.2026 AG Celle (Niedersachsen)
Register
Lüneburg, HRB 100213
Sitz
Celle
Adresse
Waldweg 101-103, 29221 Celle
Geschäftszweig
Die Herstellung und Vertrieb von Bieren, flüssigen Zuckern s… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
34 IN 92/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brauerei Carl Betz GmbH, Waldweg 101-103, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 100213), vertr. d.: Insolvenzverfahren Brauerei Carl Betz GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 22.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
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Adresse
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