Sonstiges

Lindenhof Nordsteimke GmbH

25 IN 103/24 05.05.2026 AG Wolfsburg (Niedersachsen)

Finanzkennzahlen

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Register
Braunschweig, HRB 100418
Sitz
Wolfsburg
Adresse
Hehlinger Str. 10, 38446 Wolfsburg
Geschäftszweig
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Gaststätte… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
25 IN 103/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindenhof Nordsteimke GmbH, Hehlinger Str. 10, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100418), vertr. d.: Insolvenzverfahren Lindenhof Nordsteimke GmbH

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 19.05.2026, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem mit der Geschäftsführer Insolvenzverfahren Lindenhof Nordsteimke GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 04.05.2026

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