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25 IN 7/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMETEC Kunststofftechnik GmbH, Brandgehaege 20, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100429), vertr. d.: Insolvenzverfahren SEMETEC Kunststofftechnik GmbH
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wolfsburg, 22.04.2026