Veröffentlichungen
605 IN 241/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tavola GmbH, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Tavola GmbH
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 10225
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Griehl & Coll., Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen, Gz.: 75-26 GR"0 /am D2/789-26
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages über Warenbestand und Anlagevermögen mit Herrn Dr. Griehl, § 162 Abs. 1 Nr.1 InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 28.10.2026