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Kutsch GmbH

80 IN 738/26 06.11.2026 AG Bochum (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Bochum, HRB 10226
Sitz
Witten
Adresse
Dortmunder Str. 19, 58455 Witten
Geschäftszweig
Der Verkauf und Vertrieb von Elektroartikeln im Einzelhandel… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 738/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10226 eingetragenen Kutsch GmbH, Dortmunder Str. 19, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Kutsch GmbH




Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Imberger, Huestr. 34, 44787 Bochum


wird der Beschluss vom 01.11.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit ist.

Weiterhin wird in die Tagesordnung für den Berichtstermin aufgenommen, dass in der Gläubigerversammlung auch Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 1 3. Var. InsO, namentlich die Veräußerung des Warenlagers der Schuldnerin im Ganzen, getroffen werden sollen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Bochum, 02.11.2026
Amtsgericht
80 IN 738/26
Amtsgericht Bochum, 06.11.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
David Bunzel
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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