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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 205/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der evergreen24 GmbH, Waidmarkt 11, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren evergreen24 GmbH
ist am 24.04.2026, um 09:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Jan Roth, Aachener Straße 75, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 205/22
Amtsgericht Köln, 24.04.2026