Entscheidung nach Aufhebung

Oelvertrieb Dipl.-Ing. Kurt Isermeyer GmbH

8 IN 71/13 04.08.2026 AG Osterode am Harz (Niedersachsen)

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Göttingen, HRB 120290
Sitz
Herzberg am Harz
Adresse
Northeimer Straße 47-49, 37412 Herzberg am Harz
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von … Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
8 IN 71/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oelvertrieb Dipl.-Ing. Kurt Isermeyer GmbH, vertr. d. d. GF Jürgen Lawendel, Northeimer Straße 47-49, 37412 Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB 120290), vertr. d.: Insolvenzverfahren Oelvertrieb Dipl.-Ing. Kurt Isermeyer GmbH



EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)


EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütungfür die Nachtragsverteilung.

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.

Die beantragte Vergütung ist angemessen.

Die Beteiligten wurde rechtliches Gehör gewährt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osterode am Harz, 30.07.2026

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