Veröffentlichungen
651 IN 372/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Miller Automobile GmbH, Römerstraße 111, 63785 Obernburg, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Miller Automobile GmbH
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 12551
- Schuldnerin -
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Zhanat Tussupbekov auf die Herausgabe des Fahrzeuges MB V300, FIN: W1VVNLTZ8P4298876, gegen Zahlung eines Nettobetrages von 8.000,00 € an die Masse, zur Beendigung des Herausgaberechtsstreites gegen die Masse vor dem Landgericht Aschaffenburg, AZ: 63 O 65/25
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026