Entscheidung im Verfahren

HEMKON Stoff GmbH

7 IN 57/25 21.10.2026 AG Nordhorn (Niedersachsen)

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Osnabrück, HRB 130423
Sitz
Nordhorn
Adresse
Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn
Geschäftszweig
Der Einzelhandel mit Textilien und Kurzwaren. Die Gesellscha… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
7 IN 57/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEMKON Stoff GmbH, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 130423), vertr. d.: Insolvenzverfahren HEMKON Stoff GmbH



EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV



EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.10.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Veno GmbH, Bad Bentheim-Gildehaus, die ergänzende Festsetzung der Auslagen für Rechtsberatung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 19.10.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Immo Hamer
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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