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7 IN 77/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH, (Geschäftszweig: Förderung der Altenhilfe), Bernhard-Niehues-Straße 28-30, 48529 Nordhorn (AG Steinfurt, HRB 14636), vertr. d.: Insolvenzverfahren Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 13.04.2026