Eröffnung

hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH

620 IN 420/26 05.05.2026 AG Duisburg (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Duisburg, HRB 15199
Sitz
Mülheim an der Ruhr
Adresse
Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an
Geschäftszweig
Der Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, d… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH




wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit die im Eröffnungsbeschluss fehlende Anmeldefrist der Forderungen der Insolvenzgläubiger betreffend dahingehend ergänzend wie folgt berichtigt: Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Duisburg, 05.05.2026 Amtsgericht
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 05.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Axel Schwentker
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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