Entscheidung im Verfahren

Phoenix Technologie UG (haftungsbeschränkt)

99 IN 252/25 17.06.2026 AG Bonn (Nordrhein-Westfalen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Bonn, HRB 17981
Sitz
Bonn
Adresse
Mainzer Str. 162, 53179 Bonn
Geschäftszweig
Vertrieb von Software und innovativen Produkten sowie IT-Unt… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 252/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17981 eingetragenen Phoenix Technologie UG (haftungsbeschränkt), Mainzer Str. 162, 53179 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Phoenix Technologie UG (haftungsbeschränkt)




Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Zustimmung zum Abschluss der Vergleichsvereinbarungen mit dem Geschäftsführer Insolvenzverfahren Phoenix Technologie UG (haftungsbeschränkt)
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 26.04.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
99 IN 252/25
Amtsgericht Bonn, 16.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Markus Ritterrath
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features