Nachricht
36 IN 51/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Wohnungsunternehmen GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184174), vertr. d.: Insolvenzverfahren DEGAG Wohnungsunternehmen GmbH
Tel. +49 511 543815 - 00, Fax: +49 511 543815 - 96, E-Mail: hannover@pluta.net
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Insolvenzverwalters über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH und anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 22.04.2026