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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 64/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 19781 eingetragenen Coop Energie AG, Eisenbahnstraße 5-7, 66578 Schiffweiler, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Insolvenzverfahren Coop Energie AG
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur w) Rochade Anwälte, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
wird der für den 16.06.2026, 09:00 Uhr einberufene Berichts- und Prüftermin verlegt auf den
Dienstag, 23.06.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 64/25
Amtsgericht Saarbrücken, 31.03.2026