Veröffentlichungen
608 IN 158/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euro-Elektronik GmbH, Kapellenweg 31, 83064 Raubling, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Euro-Elektronik GmbH
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 20199
- Schuldnerin -
|
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.09.2026