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35 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akin Bäckerei GmbH, Braunschweiger Straße 81, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204841), vertr. d.: Insolvenzverfahren Akin Bäckerei GmbH
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 29.04.2026