Nachricht
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Insolvenzverfahren Kes Kes GmbH
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse einzustellen.
Daher wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 12.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.272,89 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 31.03.2026