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18 IN 40/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DH-Customs GmbH, Magnusstraße 3, 48488 Emsbüren (AG Osnabrück, HRB 208641), vertr. d.: Insolvenzverfahren DH-Customs GmbH
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lingen (Ems), 30.04.2026