Entscheidung im Verfahren

Vynova Wilhelmshaven GmbH

10 IN 135/25 03.09.2026 AG Wilhelmshaven (Niedersachsen)

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Oldenburg (Oldenburg), HRB 209234
Sitz
Wilhelmshaven
Adresse
Inhausersieler Str. 25, 26388 Wilhelmshaven
Geschäftszweig
Herstellung und der Vertrieb von und der Handel mit Vinylchl… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
10 IN 135/25



In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Vynova Wilhelmshaven GmbH, Inhausersieler Str. 25, 26388 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 209234),
vertreten durch:
Dr. Peter Prinz, Inhausersieler Str. 25, 26388 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Vynova Wilhelmshaven GmbH

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Kennedyplatz 2, 50679 Köln,


wird der neue Termin zur Abhaltung einer Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) bestimmt auf den

Dienstag, 15.09.2026 10:30 Uhr, Saal 109, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§157lns0); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.


Amtsgericht Wilhelmshaven, 03.09.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Christian Kaufmann
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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