Sonstiges

ABUSCH Wohnbau GmbH

16 IN 57/22 14.11.2023 AG Oldenburg (Oldenburg) (Niedersachsen)
Register
Oldenburg (Oldenburg), HRB 214123
Sitz
Oldenburg (Oldenburg)
Adresse
Nettelbeckstraße 18, 26131 Oldenburg (Oldenburg)
Geschäftszweig
Planung und Errichtung von Bauwerken aller Art sowie alle da… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
16 IN 57/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABUSCH Wohnbau GmbH, Nettelbeckstraße 18, 26131 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 214123), vertr. d.: Insolvenzverfahren ABUSCH Wohnbau GmbH

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 27.11.2023, 11:00 Uhr, Saal 3, Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert (Vergleich zur Erledigung wechselseitiger Ansprüche zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Gesellschafter-Geschäftsführer Insolvenzverfahren ABUSCH Wohnbau GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.11.2023

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Martin Schroth
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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