Sonstiges

RE 1 Immobilien GmbH

65 IN 50/25 14.04.2026 AG Oldenburg (Oldenburg) (Niedersachsen)
Register
Oldenburg (Oldenburg), HRB 216580
Sitz
Oldenburg (Oldenburg)
Adresse
Balthasarweg 36, 26131 Oldenburg (Oldenburg)
Geschäftszweig
Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb … Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
65 IN 50/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RE 1 Immobilien GmbH, Balthasarweg 36, 26131 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216580), vertr. d.: Insolvenzverfahren RE 1 Immobilien GmbH


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf

21.05.2026.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Genehmigung eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer Insolvenzverfahren RE 1 Immobilien GmbH


Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Bis zum o.g. Stichtag können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der ggf. nachträglich angemeldeten Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Christian Hanken
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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