Veröffentlichungen
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 78/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22229 eingetragenen
Beckmann Print & Medien GmbH, Penningrode 46, 59368 Werne,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Beckmann Print & Medien GmbH
Karl-Schurz-Straße 8 , 04179 Leipzig
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 69 und 70) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 78/22
Amtsgericht Dortmund, 31.03.2026