Entscheidung im Verfahren

IBS GmbH

99 IN 69/23 04.12.2025 AG Bonn (Nordrhein-Westfalen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Bonn, HRB 22866
Sitz
Meckenheim
Adresse
Am Kölnkreuz 35, 53340 Meckenheim
Geschäftszweig
Handel mit Bekleidung, Elektronik, Mobeln, Autos sowie Trans… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 69/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 22866 eingetragenen IBS GmbH, Wilhelm-Ley-Straße 6, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren IBS GmbH


wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.


Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos für etwaige Quotenausschüttungen im Insolvenzverfahren des Adis Abazi, Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen 70a IN 272/24, bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten.
Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de


99 IN 69/23
Amtsgericht Bonn, 08.10.2025

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Sebastian Schmidt
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features