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Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1309/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH
ist am 09.06.2026, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1309/26
Amtsgericht Duisburg, 09.06.2026