Entscheidung im Verfahren

EPG Verwaltungs GmbH

506 IN 6/17 15.06.2026 AG Bremen (Bremen)

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Bremen, HRB 24961
Sitz
Bremen
Adresse
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen
Geschäftszweig
Der Kauf, die Sanierung und die Vermarktung von Grundbesitza… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Bremen 21.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 6/17
(Bitte stets angeben)


B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

EPG Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 24961),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren EPG Verwaltungs GmbH

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


G r ü n d e:

Bei der festgesetzten Vergütung handelt es sich um den Abschlag in Höhe von 20,00 % welcher aufgrund der vorzeitigen Beendigung des ehemaligen Insolvenzverwalters vorgenommen und nicht in Anspruch genommen worden ist.

Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7,8 InsVV.

Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.04.2026 wird Bezug genommen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

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