Nachricht
101 IN 477/26
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In dem Verfahren über den Antrag
der Techniker Krankenkasse
Habichstr. 28
22305 Hamburg
Gz.: B5620036377
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Metallbau Simon GmbH
Hoeber- und Mandelbaum-Str. 8
68794 Oberhausen-Rheinhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Metallbau Simon GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB HRB 250721
- Schuldnerin -
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1. Die mit Beschluss vom 27.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
2. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.05.2026