Nachricht
6 IN 891/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FK Automotive GmbH, Planckstraße 22, 71691 Freiberg, vertreten durch d. Geschäftsführer Insolvenzverfahren FK Automotive GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 271485
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Im obigen Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Rainer Tillmann
Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart
Telefon: 0711 99522800
Telefax: 0711 99522801
Email: info@tillmannschaffer.de
zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt mit folgendem Aufgabenkreis:
abschließende Prüfung der von der Gläubigerin Dr. Julia Schaffer als Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRILEA GmbH im vorliegenden Verfahren unter Nr. 52 angemeldeten Forderung
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Gründe:
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Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist erforderlich, da die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Julia Schaffer zugleich Insolvenzverwalterin im Verfahren über das Vermögen der Fa. TRILEA GmbH (5 IN 153/26 beim Amtsgericht Stuttgart) ist, welche Forderungen gegen die Schuldnerin hat.
Hinsichtlich der Prüfung der Forderung Nr. 52 ist die Insolvenzverwalterin Dr. Julia Schaffer somit an der Ausübung ihres Amtes verhindert.
Aufgrund der Interessenkollision dürfen Anmeldung und Prüfung nicht durch dieselbe Person erfolgen. Daher beantragte Rechtsanwältin Dr. Julia Schaffer die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters hinsichtlich der Prüfung der unter Nr. 52 angemeldeten Forderung.
Dem Antrag war zu entsprechen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 15.05.2026