Entscheidung im Verfahren

Vidato GmbH

256 IN 60/22 24.08.2026 AG Dortmund (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Dortmund, HRB 28118
Sitz
Dortmund
Adresse
Westenhellweg 75-79, 44137 Dortmund
Geschäftszweig
Be- und Verarbeitung von Daten, die Herstellung und der Vert… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 60/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28118 eingetragenen Vidato GmbH, Westenhellweg 75-79, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Vidato GmbH


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück


wird heute, am 20.08.2026, um 14:12 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

256 IN 60/22
Amtsgericht Dortmund, 20.08.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Marvin Bauernfeind
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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