Sicherungsmaßnahme

OEG - Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH

10 IN 343/25 13.02.2026 AG Wiesbaden (Hessen)

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Wiesbaden, HRB 29562
Sitz
Mainz-Kastel
Adresse
Ludwig-Wolker-Straße 12, 55252 Mainz-Kastel
Geschäftszweig
Die Projektentwicklung im Immobilienbereich, Immobilienan- u… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
10 IN 343/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OEG - Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH, Ludwig-Wolker-Straße 12, 55252 Mainz-Kastel, ist am 13.02.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Klingholzstr. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 - 97774210, Fax: 0611 - 97774111, E-Mail: wiesbaden@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 13.02.2026


Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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