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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1100/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LESTA Immobilien GmbH, Hahnemannsplatz 7, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 33588
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren LESTA Immobilien GmbH
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Henry Girbig
ergeht am 31.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 16.04.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs von 16.657,20 EUR gegen die Müller Miklaw und Nickel Ingenieurgesellschaft für Wasserwirtschaft und Wasserbau GmbH zu einem Vergleichsbetrag von 9.000,00 EUR
und
b. Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs von 557.979,49 EUR gegen die EIFFAGE Infra-Ost GmbH zu einem Vergleichsbetrag von 170.000,00 EUR.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 30.03.2026, eingegangen am 30.03.2026, beantragte der Insolvenzverwalter RA Olaf Seidel die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.