Entscheidung im Verfahren

BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH

521 IN 4/19 07.09.2026 AG Bremen (Bremen)

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Register
Bremen, HRB 34313 HB
Sitz
Bremen
Adresse
Am Wall 196, 28195 Bremen
Geschäftszweig
Die Beteiligung der Gesellschaft an der Kommanditgesellschaf… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
521 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, c/o WAYES GmbH & Co. KG, Am Wall 196, 28195 Bremen, früher: II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Bremen, HRB 34313 HB), vertr. d.: Insolvenzverfahren BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH


Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.


Amtsgericht Bremen, 27.08.2026

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