Entscheidung im Verfahren

Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH

22 IN 119/23 (27) 04.05.2026 AG Marburg (Hessen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

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Marburg, HRB 3863
Sitz
Battenberg (Eder)
Adresse
Auhammer 1, 35088 Battenberg (E
Geschäftszweig
Der Betrieb von Gießereien, Bearbeitungswerkstätten mit Masc… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: Insolvenzverfahren Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH



EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV



EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Gesamtbetrag


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 23.10.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ali Korkmaz die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 29.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Martin Mucha
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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