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BAUMSTIL - Consult GmbH

1 IN 1004/25 09.04.2026 AG Augsburg (Bayern)

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Register
Augsburg, HRB 39161
Sitz
Gersthofen
Adresse
Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen
Geschäftszweig
Beratung und Planung im Bereich technische Gebäudeausstattun… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
1 IN 1004/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BAUMSTIL - Consult GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren BAUMSTIL - Consult GmbH
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39161
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech, Gz.: L-11030/TPL/kba
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Veräußerung der
immateriellen Vermögenswerte und des Anlage- und Umlaufvermögens an die
Baumstil Connect GmbH UG (haftungsbeschränkt), mittlerweile firmierend unter
Baumstil Connect GmbH, gemäß Kaufvertrag vom 27. Februar 2026

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Salm-Hoogstraeten Constantin
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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