Veröffentlichungen
IN 820/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KIMO Industrie - Elektronik GmbH, Am Weichselgarten 19, 91058 Erlangen,
Registergericht Fürth HRB 3933
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwalts GmbH,
Ohmstraße 7/I, 80802 München, Gz.: 434/2015/bo-jw
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 54 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 02.09.2026