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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren AVOS GmbH
Geschäftszweig: Maschinelle Metallverarbeitung jeder Art und der Handel mit wiederverwertbaren Wertstoffen
ist am 04.03.2026, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 25/26
Amtsgericht Bielefeld, 04.03.2026