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IN 385/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schober Wohnwerke GmbH, Nittenauer Straße 44, 92436 Bruck, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Schober Wohnwerke GmbH
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 4343
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BLTS Rechtsanwälte, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg, Gz.: 000219-25/JS/JS
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung erteilt schon jetzt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung, besonders bedeutsame Rechtshandlungen im Sinne von § 160 InsO vornehmen zu dürfen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 17.03.2026