Sicherungsmaßnahme

Wolfgang Hübner Immobilien GmbH

10 IN 98/25 29.10.2026 AG Bremerhaven (Bremen)

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Register
Bremen, HRB 5264 BHV
Sitz
Bremerhaven
Adresse
Hollerstr. 7b, 45127 Essen
Geschäftszweig
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung aller Geschä… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Bremerhaven
Beschluss




10 IN 98/25 28.10.2026



In dem Insolvenzantragsverfahren Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, Dezernat VII. 05.02.04, Hollerstr. 7b, 45127 Essen,
- Antragstellerin -

g e g e n

Wolfgang Hübner Immobilien GmbH, Stresemannstraße 299, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5624 BHV),
vertreten durch:
Mehmet Akbas, Dorumer Str. 13 a, 27607 Geestland, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Wolfgang Hübner Immobilien GmbH
- Antragsgegnerin -


wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven - Insolvenzgericht - vom 03.09.2026 hinsichtlich des Rubrums dahingehend berichtigt, dass die Antragsgegnerin tatsächlich unter der Anschrift Stresemannstraße 299, 27580 Bremerhaven ihren Sitz hat sowie ihre inländische Geschäftsanschrift unterhält und vielmehr unter dem Aktenzeichen HRB 5624 BHV im Handelsregister Bremen eingetragen ist.

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.



Kokemohr
Richter am Amtsgericht

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Stephanie Pidun
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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