Veröffentlichungen
IN 174/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DREVO HAUS GmbH, Flurstraße 22, 84076 Pfeffenhausen, vertreten durch den Liquidator Insolvenzverfahren DREVO HAUS GmbH
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 7143
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
- Absehen von einer klageweisen Geltendmachung etwaiger Ansprüche insbesondere aus nicht erfülltem Bauvertrag gegen Frau Eva Pausinger;
- Absehen von einer klageweisen Geltendmachung etwaiger Ansprüche insbesondere aus nicht erfülltem Bauvertrag gegen Herrn Jürgen Sauer;
- Hilfsweise: Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten mit Frau Eva Pausinger in Höhe von 2.000,00 €;
- Hilfsweise: Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten mit Herrn Dr. Jürgen Sauer in Höhe von 2.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 22.07.2026