Veröffentlichungen
10 IN 411/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Orientis (Deutschland) GmbH, Berliner Straße 56, 77694 Kehl, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Orientis (Deutschland) GmbH
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724869
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
1. Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Tagesordnungspunkt wird schriftliches Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO:
Zustimmung zum Abschluss des im Verfahren vor dem Landgericht Offenburg, Az.: 2 O 368/25, zwischen der Schuldnerin und der Orientis S.A.S. und der Orientis S.A. zur Abgeltung der Ansprüche aus Zahlungen unter Verletzung der Rangrücktrittserklärung in Höhe von 138.655,87 € geschlossenen Vergleichs über 100.000,00 €.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Ablauf des 17.11.2026 Einwendungen gegen die unter Ziffer 1 aufgeführte Beschlussfassung durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erheben.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Einwendungen, die nach Ablauf des o.g. Datums und damit verspätet erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Die Zustimmung gilt in vorliegendem schriftlichen Verfahren als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen gegen die unter Ziffer 1 aufgeführte Beschlussfassung erhoben werden.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026