Veröffentlichungen
1 IN 388/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"Das Bauwerk" GmbH, Herdgasse 5, 89182 Bernstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren "Das Bauwerk" GmbH
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727934
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu einer Veräußerung durch die Insolvenzverwalterin des 1.383 qm großen Grundstücks unter der Anschrift Ringstraße, eingetragen im Grundbuch von Altenstadt, Blatt 3380, Flurstück Nr. 1079, zu einem Kaufpreis in Höhe von 125.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.09.2026