Entscheidung im Verfahren

WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt

116 IN 1/23 11.06.2026 AG Saarbrücken (Saarland)

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Register
Saarbrücken, HRB 7296
Sitz
St. Ingbert
Adresse
Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St
Geschäftszweig
Die technische und wirtschaftliche Beratung im Bereich Geote… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidator Insolvenzverfahren WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW Rechtsanwälte, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen/Rhein

Im obigen Verfahren hat der (vorl.) Insolvenzverwalter seine Vergütung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwältin Petra Gerlach
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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