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3 IN 315/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eccovia GmbH, Industriestraße 4, 89188 Merklingen, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren eccovia GmbH
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746240
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 8, 86899 Landsberg
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Verkauf des Anlagevermögens samt immateriellen Vermögens und des Fuhrparks an die eccovia Germany GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 86.572,50 €
Zustimmung zur Befugnis der Insolvenzverwalterin zur Abgeltung von Ansprüchen aus anfechtbaren Sachverhalten sowie zur Abgeltung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vergleiche zugunsten der Insolvenzmasse zu schließen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 03.03.2026