Entscheidung im Verfahren

A. Stein & Sohn GmbH Getränkehandlung

110 IN 58/23 30.09.2025 AG Saarbrücken (Saarland)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Saarbrücken, HRB 7835
Sitz
Saarbrücken
Adresse
Kath.-Kirch-Straße 20-22, 66111 Saarbrücken
Geschäftszweig
Der Handel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken sow… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7835 eingetragenen A. Stein & Sohn GmbH Getränkehandlung, Kath.-Kirch-Straße 20-22, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren A. Stein & Sohn GmbH Getränkehandlung



Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim

wird heute, am 29.09.2025, um 8:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 58/23
Amtsgericht Saarbrücken, 29.09.2025

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwältin Andrea Schäfer
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features