Entscheidung im Verfahren

Projekt VIVA Erwerbs GmbH

504 IN 82/22 27.02.2026 AG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Düsseldorf, HRB 82809
Sitz
Düsseldorf
Adresse
Paul-Thomas-Str. 56, 40599 Düsseldorf
Geschäftszweig
Der Handel mit allen Waren des Einzelhandels, insbesondere d… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 82/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82809 eingetragenen Projekt VIVA Erwerbs GmbH, Paul-Thomas-Str. 56, 40599 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Projekt VIVA Erwerbs GmbH



wird heute, am 27.02.2026, um 10:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


504 IN 82/22
Amtsgericht Düsseldorf, 27.02.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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